Bei einer besonders schweren Nötigung im Straßenverkehr, bei der ein Autofahrer einen anderen nach extrem nahem Auffahren und nach erfolgtem Überholvorgang fast bis zum Stillstand „herunterbremst“ und schließlich noch von der Fahrbahn zu drängen versucht, kann die Verkehrsbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) mit der Begründung verlangen, der Autofahrer habe sich durch sein besonders rücksichtsloses Verhalten als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
Urteil des VG Neustadt (Weinstraße) vom 10.06.2013
Aktenzeichen: 3 L 441/13.NW
Pressemitteilung des VG Neustadt (Weinstraße)