Auch Oldtimer müssen mit Nummernschildern mit dem seit 1997 verbindlichen Euro-Feld ausgerüstet werden. Oldtimer-Besitzer können sich nicht darauf berufen, durch das Euro-Feld werde das historische Erscheinungsbild der liebevoll restaurierten Fahrzeuge negativ beeinträchtigt. Das Verwaltungsgericht Minden weist in mehreren Entscheidungen darauf hin, dass das Aussehen der Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr einheitlich vorgeschrieben ist und das Gesetz keine Ausnahmen zulässt. Das ästhetische Empfinden der Fahrzeughalter ist daher unerheblich.
Urteile des VG Minden vom 06.06.2013
Aktenzeichen: 2 K 2930/12, 2 K 2931/12
Pressemitteilung des VG Minden