Bewertungen von Personen oder Unternehmen im Internet müssen von den Betroffenen hingenommen werden, soweit sie keine unwahre Tatsachenbehauptung und nicht hinzunehmende Schmähkritik enthalten. So hielt das Oberlandesgericht Stuttgart die Verwendung des Begriffes „Hühnerstall“ in einer Online-Hotelbewertung noch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der Begriff stellte im konkreten Fall überdies ein – je nach Sichtweise mehr oder weniger gelungenes – Wortspiel dar. Betroffen war nämlich ein Haus namens „Landhotel Hühnerhof“, über das ein Gast eine Onlinebewertung mit dem Text „Nicht Hühnerhof, sondern Hühnerstall“ abgegeben hatte.
Urteil des OLG Stuttgart vom 11.09.2013
Aktenzeichen: 4 U 88/13
JURIS online