Einem gesetzlich Krankenversicherten steht nach einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt kein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten für eine kieferorthopädische Behandlung mit besonders komfortablen Miniaturbrakets zu. Die begehrten Mehrkosten sind nach Auffassung des Gerichts zur Deckung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zwingend erforderlich.
Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 11.07.2013
Aktenzeichen: L 5 AS 472/11
Pressemitteilung des LSG Sachsen-Anhalt