Nach der Rechtsauffassung des Landgerichts Dortmund stellt ein nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde durch Erbrechen ausgelöster Erstickungstod keinen Unfalltod im Sinne der geltenden Versicherungsbedingungen für Unfallversicherungen (AUB) dar.
Urteil des LG Dortmund vom 02.05.2013
Aktenzeichen: 2 O 340/12
jurisPR-VersR 7/2013, Anm. 3
RuS 2013, 451