Das Landessozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass stillende Mütter keinen Anspruch auf Hartz-IV-Mehrbedarf haben. Anders als bei Schwangeren sah das Gericht keinen signifikanten Mehrbedarf für Nahrung. Soweit ein solcher feststellbar ist, würde er durch die Ersparnisse beim Kauf von Milchnahrung für das Baby mindestens aufgewogen.
Urteil des Hessischen LSG vom 21.08.2013
Aktenzeichen: L 6 AS 337/12
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