Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, wenn es ein Krankenhaus-Chefarzt versäumt hat, rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung des Ergebnisses einer Computertomografie hinzuzuziehen. In der Folge verstarb die Patientin wegen eines nicht erkannten massiven Hirnstamminfarkts. Das Gericht sprach den Erben der verstorbenen Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zu.
Urteil des OLG Hamm vom 12.08.2013
Aktenzeichen: 3 U 122/12
Der niedergelassene Arzt 2013, Nr. 11, 6