Eine 13-Jährige führte den Hund eines Bekannten auf einem Radweg entlang der Bundesstraße aus, als sich der angeleinte Vierbeiner unvermittelt losriss und auf die Fahrbahn lief. Der Hund und das ihm hinterher laufende Mädchen zwangen einen Autofahrer zum plötzlichen Ausweichen nach links. Dabei kollidierte er mit einem anderen Pkw. Der verunglückte Fahrer verklagte den Hundehalter auf Ersatz des entstandenen Blechschadens von rund 5.000 Euro.
Das Landgericht Coburg bestätigte dem Autofahrer, er habe sich völlig korrekt verhalten und mit seiner schnellen Reaktion Schlimmeres verhindert. Damit, dass sich der Hund losreißt und plötzlich auf die Straße läuft, musste er nicht rechnen. Ihm war daher auch kein Mitverschulden anzulasten. Der Hundehalter bzw. dessen Versicherung musste den gesamten Schaden ersetzen.
Urteil des LG Coburg vom 28.09.2007
Aktenzeichen: 22 O 283/07
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