Ein Arbeitnehmer ist im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung berechtigt, die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt aufwandsunabhängig, also ohne konkreten Nachweis der einzelnen Fahrten, in Anspruch zu nehmen. Er muss sich jedoch vom Arbeitgeber steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen und steuerfrei gewährte Freifahrten mindernd auf die Entfernungspauschale anrechnen lassen.
Urteil des BFH vom 18.04.2013
Aktenzeichen: VI R 29/12
DB 2013, 1459
DStR 2013, 1373