Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das im Internet veranstaltete und beworbene Fantasy-League-Spiel „Super-Manager“ kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags ist. Für die Teilnahme an dem Onlinespiel ist eine Gebühr von 7,99 Euro zu entrichten. Nach dem Urteil ist in diesem Fall davon auszugehen, dass die Aussicht der Bestplatzierten auf einen Geld- und Sachgewinn nicht zu einem unerlaubten Glücksspiel führt, da es sich bei der Teilnahmegebühr nicht um einen Einsatz handelt, aus dem sich die Gewinnchance ergibt. Das Entgelt vermittelt lediglich die Berechtigung zum Mitspielen, ohne im Zusammenhang mit der Gewinnchance zu stehen.
Urteil des BVerwG vom 16.10.2013
Aktenzeichen: 8 C 21.12
Pressemitteilung des BVerwG