Wer durch eine falsche Medienberichterstattung in seinen berechtigten Interessen beeinträchtigt wird, kann vom Verantwortlichen innerhalb einer angemessenen Frist eine Gegendarstellung im selben Medium verlangen.
Das Oberlandesgericht München hat nun die Aktualitätsgrenze, innerhalb der ein Anspruch auf Gegendarstellung beim Gericht eingereicht werden muss, bei einem durchschnittlichen Zeitungsartikel auf etwa vier Wochen festgelegt. Dieser Zeitrahmen ist zwar nicht als starre Frist anzusehen, doch müssen besondere Umstände vorliegen, nach der die Aktualitätsgrenze trotz längeren Zuwartens noch als gewahrt angesehen werden kann. Hierbei kann insbesondere eine auffällige Platzierung des beanstandeten Artikels zu berücksichtigen sein.
Urteil des OLG München vom 20.09.2013
Aktenzeichen: 18 U 3075/13 Pre
JurPC Web-Dok. 3/2014