Wer eine Pizza in den Ofen geschoben und dann nach Einschalten des Handy-Timers die Küche verlassen hat, handelt nicht grob fahrlässig, wenn er beim Einstellen des Herdes versehentlich das Ceranfeld mit eingeschaltet hat und der Herd dadurch in Brand gerät. Das mit diesem Fall befasste Landgericht Magdeburg berücksichtigte dabei insbesondere, dass ein Ceranfeld ohne Töpfe und Pfannen normalerweise nicht sofort einen Brand verursacht. Zudem war der Bewohner weder eingeschlafen noch hat er die Wohnung verlassen, sondern hielt sich nur in einem anderen Raum auf. Die Gebäudeversicherung wurde verurteilt, den Brandschaden von ca. 27.000 Euro zu erstatten.
Urteil des LG Magdeburg vom 20.06.2013
Aktenzeichen: 10 O 1779/13
Pressemitteilung des LG Magdeburg