Die Einstellung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es fehle ihr wegen eingesetzter Brustimplantate an der gesundheitlichen Eignung. In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin stellte ein fachärztlicher Gutachter fest, dass typische Polizeieinsätze und das Tragen der Schutzkleidung die Bewerberin nicht höher gefährden würden als Bewerberinnen ohne Brustimplantate.
Im Übrigen wies das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hin, wonach aktuell dienstfähigen Bewerbern die gesundheitliche Eignung nur noch abgesprochen werden kann, wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass es zu einer Frühpensionierung oder zu regelmäßigen und langen Erkrankungen kommen werde. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurden die Berufung und die Sprungrevision zugelassen.
Urteil des VG Berlin vom 22.01.2014
Aktenzeichen: VG 7 K 117.13
Pressemitteilung des VG Berlin