Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Verfahren, in denen es jeweils um die Frage der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch EU-Versandapotheken ging, entschieden, dass diese bei der Abgabe solcher Arzneimittel ebenso der deutschen Arzneimittelpreisbindung unterliegen wie deutsche Apotheken.
Urteile des BGH vom 26.02.2014
Aktenzeichen: I ZR 70/08 u.a.
Pressemitteilung des BGH