Die Kosten für das Fest eines Freiberuflers (hier Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern) aus Anlass des fünfjährigen Jubiläums können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn feststeht, dass für die Feier ausschließlich ein betrieblicher Anlass bestand. Die zeitliche Nähe des 50. Geburtstages eines der Sozien reichte für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg nicht aus, um den betrieblichen Charakter der Veranstaltung in Frage zu stellen.
Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 20.06.2007
Aktenzeichen 1 K 1377/03
Justiz Berlin online