Einem Arbeitnehmer, der sich unbefugt mit einem Ausweis eines Kollegen Zugang zur Betriebskantine verschafft und dort regelmäßig isst, kann zumindest nicht ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden.
Urteil des ArbG Frankfurt/Main vom 12.03.2008
Aktenzeichen: 17 Ca 7464/07
Pressemitteilung des ArbG Frankfurt/Main