Der Eigentümer eines Mietshauses kann Verluste, die durch den längeren Leerstand mehrerer Wohnungen entstanden sind, steuerlich nicht geltend machen, wenn sich die Wohnungen in einem desolaten Zustand befinden und insbesondere wegen Schimmelbefalls unvermietbar sind. Bemüht sich der Eigentümer über einen längeren Zeitraum nicht um die Sanierung der Wohnungen, ist vom Wegfall der Vermietungsabsicht auszugehen, was einen steuermindernden Verlustabzug ausschließt.
Urteil des FG Münster vom 22.01.2014
Aktenzeichen: 10 K 2160/11
WiWo 9/2104, 109