Das Finanzgericht Stuttgart hat Eltern für ihre Tochter auch für die Dauer der Unternehmensphase eines „PreMaster-Programms“ einen Anspruch auf das staatliche Kindergeld zugesprochen.
Mit dem PreMaster-Programm unterstützen Unternehmen Bachelorabsolventen auf dem Weg zum Master. In der (hier) einjährigen Unternehmensphase wurden der Studentin fachspezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen als Vorbereitung für ihr Masterstudium vermittelt und ihr ein Mentor zur Seite gestellt. Das Gericht sah auch in dieser Unternehmensphase trotz der gezahlten Vergütung ein sogenanntes Ausbildungsdienstverhältnis, weil es darauf ausgerichtet war, die Zeit und die Arbeitskraft des Teilnehmers in erster Linie für dessen Ausbildung und nicht für Erwerbszwecke innerhalb des Unternehmens einzusetzen.
Urteil des FG Baden-Württemberg vom 04.12.2013
Aktenzeichen: 1 K 775/13
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