Eine Zweitwohnungssteuer kann nicht erhoben werden, wenn nach den Umständen eine Eigennutzung einer als Kapitalanlage angeschafften Ferienwohnung durch den Eigentümer ausgeschlossen werden kann. Einen solchen Fall nimmt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg an, wenn bei einer dauerhaften Einschaltung einer Vermietungs- und Vermittlungsagentur rechtlich wirksam eine Eigennutzung sowie die unentgeltliche Fremdnutzung ausdrücklich ausgeschlossen sind und keine konkreten Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Handhabung bestehen.
Beschluss des OVG Lüneburg vom 14.05.2014
Aktenzeichen: 9 ME 230/13
JURIS online