Gesundheitsexperten äußern hinsichtlich der Behauptung der Hersteller von E-Zigaretten, diese seien nicht gesundheitsschädlich, zunehmend Bedenken. Die EU jedenfalls plant, den Verkauf an Jugendliche generell zu verbieten.
Bereits Anfang 2014 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main diesen Bedenken dadurch Rechnung getragen, dass die Zigaretten in der Werbung nicht einschränkungslos als gesundheitlich unbedenklich dargestellt werden dürfen. Bis die Frage der gesundheitlichen Auswirkungen abschließend geklärt ist, sind derartige Werbeaussagen irreführend und damit wettbewerbswidrig. Nicht beanstandet haben die Richter hingegen den Hinweis, dass E-Zigaretten deutlich weniger schädlich sind als herkömmliche Tabakzigaretten.
Urteil des OLG Frankfurt vom 27.02.2014
Aktenzeichen: 6 U 244/12
WRP 2014, 881
MDR 2014, 1041