Das Landgericht Berlin verurteilte den Internet-Reisevermittler Opodo, seine Kunden künftig nicht mehr durch eine irreführende Buchungsgestaltung und unseriöse Warnhinweise zum Abschluss von Reiseversicherungen zu verleiten. Nachdem sich ein Kunde durch Anklicken eines entsprechenden Feldes ausdrücklich gegen den Abschluss einer angebotenen Reiseversicherung entschieden hatte, öffnete sich auf der Opodo-Seite ein neues Fenster, in dem vor hohen Stornokosten und täglich mehr als 500.000 Flugverspätungen gewarnt und die Reiseversicherung erneut angepriesen wurde. Wer dann auf den Button „weiter“ klickte, um mit der Buchung fortzufahren, entschied sich damit doch – und das meist ungewollt – für die zuvor abgelehnte Versicherung.
Das Gericht hielt diese Buchungsprozedur für irreführend und damit wettbewerbswidrig. Eine unzulässige Irreführung sahen die Richter auch in dem fehlenden Hinweis, dass Flugreisenden bei längeren Verspätungen auch ohne eine Versicherung Ansprüche gegen die Fluggesellschaft zustehen.
Urteil des LG Berlin vom 29.07.2014
Aktenzeichen: 15 O 413/13
Pressemitteilung des LG Berlin