In einigen Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz) ist es auch nach Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten erlaubt, in abgetrennten Räumen zu rauchen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat hierzu entschieden, dass der „Raucherraum“ durch eine feste Tür abgetrennt werden muss. Ein Vorhang reicht auch dann nicht als gleichwertige Abtrennung aus, wenn der Gastwirt das Raucherzimmer mit einer Zu- und Abluftanlage sowie speziellen Luftreinigern versehen hat. Diese Lösung würde dem insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes widersprechen.
Beschluss des VG Koblenz vom 22.04.2008
Aktenzeichen: 5 L 412/08.KO
Pressemitteilung des VG Koblenz