Fußballvereine können gegenüber gewalttätigen Fans bundesweite Stadionverbote verhängen. Für eine derartige Maßnahme reicht jedoch nicht jedes auffällige Verhalten aus, das als Argument für eine Gefährlichkeit verwendet werden kann. So hält das Amtsgericht München den bloßen Verdacht einer Straftat (hier Landfriedensbruch eines Fußballanhängers des 1. FC Nürnberg) nicht für ausreichend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Urteil des AG München vom 22.10.2014
Aktenzeichen: 242 C 31003/13
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