Beschränkt sich die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer ausschließlich auf Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte, erfolgt sie nicht für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, und unterliegt somit nicht als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung.
Urteil des BFH vom 05.06.2014
Aktenzeichen: XI R 36/12
DStR 2014, 2074
DB 2014, 2386