Versäumt es ein Arzt, einen Patienten, der im Rahmen einer allgemeinen Gesundheitsüberprüfung erklärt hat, dass seine Mutter in Folge einer Darmkrebserkrankung verstorben ist, trotz des ersichtlich erhöhten Darmkrebsrisikos über die dringend notwendige Durchführung einer Darmspiegelung aufzuklären, handelt es sich um einen groben ärztlichen Behandlungsfehler. Stellt sich eineinhalb Jahre später heraus, dass der Patient an Darmkrebs im fortgeschrittenen Stadium erkrankt ist und er sich deshalb mehreren Operationen und langwierigen Bestrahlungen unterziehen muss, hat ihm der Arzt ein Schmerzensgeld von 150.000 Euro zu zahlen.
Urteil des OLG Köln vom 06.08.2014
Aktenzeichen: 5 U 137/13
AMK 2014, Nr 11, 13