Ist die Forderung eines Gläubigers zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert, ist der vom Gläubiger gestellte Insolvenzantrag mangels Rechtsschutzinteresse unzulässig.
Beschluss des BGH vom 29.11.2007
Aktenzeichen: IX ZB 12/07
BGHR 2008, 350
NJW 2008, 1380