Ein Malermeister aus München spielte über einen Internetanbieter mit Sitz in Gibraltar das Glücksspiel Black Jack. Der Anbieter verfügte in Deutschland über keine Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen. Der Handwerker erzielte dabei nach Abzug seiner erheblichen Einsätze von über 100.000 Euro einen Gewinn von 63.490 Euro.
Doch daran hatte er nicht lange Freude, da ihm die Ermittlungsbehörden auf die Schliche kamen. Das daraufhin wegen Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB) eingeleitete Strafverfahren endete nun vor dem Amtsgericht München mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro. Auch die 63.490 Euro, die bei dem Malermeister sichergestellt wurden, bekommt er nicht zurück. Sie werden vom Staat eingezogen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Urteil des AG München vom 26.09.2014
Aktenzeichen: 1115 Cs 254 Js 176411/13
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