Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen einen Zahnarzt, der im Verdacht stand, gesunde Zähne gezogen und durch Implantate ersetzt zu haben, als zulässige Verdachtsberichterstattung anzusehen ist. Der Mediziner wurde in dem Artikel zwar nicht namentlich genannt. Seine Identität konnte jedoch problemlos durch Internetrecherchen ermittelt werden. Das Gericht gab nach Abwägung aller Umstände der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit Vorrang vor dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des betroffenen Zahnarztes.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 02.02.2015
Aktenzeichen: 6 U-131/14
Pressemitteilung des OLG Karlsruhe