Setzt ein professioneller Autoeinkäufer einen privaten Verkäufer eines Gebrauchtwagens absichtlich unter Druck, indem er – wie in dem vom Oberlandesgericht Koblenz entschiedenen Fall – bewusst wahrheitswidrig behauptet, der Verkäufer habe ein falsches Baujahr angegeben, kann dieser den durch das widerrechtliche Verhalten „erzwungenen“ Preisnachlass später als Schadensersatz nachfordern.
Urteil des OLG Koblenz vom 16.10.2014
Aktenzeichen: 2 U 393/13
RdW Heft 24/2014, Seite III
DAR 2015, 26