Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass für eine von Nachbarn bei der zuständigen Baubehörde eingeholte Auskunft im Rahmen der allgemeinen Bauüberwachung (hier: nach einem Hinweis auf ein genehmigungspflichtiges Bauwerk auf dem Nachbargrundstück) keine Gebühren erhoben werden dürfen.
Gebührenpflichtig sind lediglich Bescheinigungen, die über die bloße Mitteilung von Tatsachen hinaus einen amtlichen Nachweis zum Gegenstand haben und die vom Betroffenen ausdrücklich beantragt worden sind.
Urteil des VG Koblenz vom 10.02.2015
Aktenzeichen: 4 K 407/14.KO
Pressemitteilung des VG Koblenz