Eine freiberuflich tätige Musiklehrerin, die in mehreren Schulen und Kindergärten Musikunterricht erteilt, kann entstandene Fahrtkosten mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen.
Urteil des BFH vom 23.10.2014
Aktenzeichen: III R 19/13
DB 2015, 409