Tritt der Käufer eines Gebrauchtwagens wegen gravierender Mängel vom Kaufvertrag zurück und wird das vom Käufer vollkaskoversicherte Fahrzeug noch vor der Rückgabe an den Verkäufer (hier durch einen Brand) zerstört, kann der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises von der Abtretung der Ansprüche des Käufers gegenüber der Kaskoversicherung abhängig machen.
Urteil des BGH vom 25.03.2015
Aktenzeichen: VIII ZR 38/14
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