Verunglückt ein Arbeitsuchender auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch, zu dem er von der Arbeitsagentur aufgefordert wurde, so ist der Weg zum Vorstellungsgespräch von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt.
Urteil des SG Konstanz vom 26.11.2014
Aktenzeichen: S 11 U 1929/14
NZA 2015, 216