Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt bestätigt, wonach Kleinkinder, die ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz kostenlos mit ihren Eltern fliegen, im Fall einer Flugverspätung keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben.
Ein solcher Anspruch steht nur demjenigen zu, der für einen Flug bezahlt hat, was hier bei dem Kind nicht der Fall war, da der Reiseveranstalter in der Flugbuchungsbestätigung für das mitreisende Kleinkind eine „100 % Kinderermäßigung bis 1 Jahr“ eingeräumt hatte.
Urteil des BGH vom 17.03.2015
Aktenzeichen: X ZR 35/14
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