Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Errichtung einer Unterkunft für Flüchtlinge in einem Gewerbegebiet planungsrechtlich zulässig sein kann, wenn weder mit von der Einrichtung ausgehenden Immissionen noch mit einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot im Sinne des Bauplanungsrechts zu rechnen ist. Die endgültige Entscheidung bleibt jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2015
Aktenzeichen: 7 B 1343/14
BauR 2015, 797