Eine Privatperson, die in einem begrenzten Zeitraum eine Vielzahl von Gegenständen mit erheblichem Umsatz über die Internetauktionsplattform eBay veräußert, handelt nachhaltig gewerbemäßig, sodass die Veräußerungen der Umsatzsteuer unterliegen.
Einen derartigen Fall nahm das Finanzgericht Köln bei einem eBay-Nutzer an, der aus der von seinem Vater geerbten Bierdeckelsammlung mit etwa 320.000 Einzelteilen durch Zu- und Verkäufe über Jahre jährliche Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro erzielte. Das Finanzamt schätzte den erzielten Gewinn des Klägers mit 20 Prozent des Umsatzes und setzte gleichzeitig Umsatzsteuer gegen ihn fest.
Urteil des FG Köln vom 04.03.2015
Aktenzeichen: 14 K 188/13
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