Die Bewerbung zur Ausbildung als Justizhauptwachtmeisterin darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht wegen einer kleinen Tätowierung am Handgelenk abgelehnt werden. Der in der Tätowierung dargestellte Wolf war mit 5×3 cm zum einen sehr klein und wurde nicht als aggressives oder gefährliches Tier dargestellt. Ferner stellte die Abbildung kein Symbol der rechtsextremen Szene dar. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Beschluss des VG Berlin vom 22.04.2015
Aktenzeichen: VG 36 L 83/15
Pressemitteilung des VG Berlin