Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ist insbesondere wegen des Ankaufs von Staatsanleihen wirtschaftlich schwächelnder Staaten bei Fachleuten und Bürgern, die befürchten für Anleiheverluste als Steuerzahler zur Kasse gebeten zu werden, in die Kritik geraten. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stehen Bürger den entsprechenden Entscheidungen der EZB jedoch weitestgehend machtlos gegenüber.
Der EuGH hat die Unzulässigkeit der Klage von mehr als 5.000 Privatpersonen gegen mehrere Beschlüsse der EZB bestätigt, darunter den über geldpolitische Outright-Geschäfte. Die Europarichter hielten die Privatpersonen nicht für klagebefugt, weil sie von den fraglichen Beschlüssen nicht unmittelbar betroffen sind.
Beschluss des EuGH vom 30.04.2015
Aktenzeichen: C-64/14 P
Pressemitteilung des EuGH