Das Landgericht Dortmund untersagte dem Betreiber eines Dienstleistungsunternehmens in Form eines Teledienstes unter der Internet-Adresse www.T….de die Verwendung der AGB-Klausel „Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zur Erbringung von Dienstleistungen an Dritte weitergegeben werden“, da der Betreiber mit dieser Formulierung dazu ermächtigt ist, personenbezogene Daten des Betroffenen praktisch nach Gutdünken an Dritte zu übermitteln. Dies benachteiligt den Verbraucher in unangemessener Weise und verstößt gegen zwingende datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Urteil des LG Dortmund vom 23.02.2007
Aktenzeichen: 8 O 194/06
JurPC Web-Dok. 94/2007