Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat entschieden, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mobilfunkleistungen eine Befreiung von der Festsetzung eines Bebauungsplans rechtfertigen kann. Das Gericht verpflichtete die Stadt Ravensburg, der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Sende- und Empfangsstation für Mobilfunk mit einem 30 Meter hohen Funkmast zu erteilen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 02.06.2015
Aktenzeichen: 8 S 634/13
Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg