Dem Bezieher von ergänzenden Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) kann gegenüber dem Jobcenter ein Anspruch auf Gewährung eines Darlehens zur Anschaffung eines Pkws zustehen, wenn ihm andernfalls Arbeitslosigkeit droht. In dem vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Fall hatte der alte Pkw einer bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigten Pflegehelferin endgültig „den Geist aufgegeben“. Für die Anschaffung eines gebrauchten, fahrbereiten Wagens benötigte sie 2.000 Euro, die sie nicht selbst aufbringen konnte. Das Gericht verpflichtete das Jobcenter im Eilverfahren, das beantragte Darlehen in Höhe von 2.000 Euro zur Bezahlung des Pkws vorläufig zu gewähren.
Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.05.2015
Aktenzeichen: L 11 AS 676/15 B ER
JURIS online