Erweckt ein Lebensmittelhändler (Kaufland-Supermarkt) in einer von der Unternehmensgruppe herausgegebenen Kundenzeitschrift den Eindruck, dass mehr Produkte von der Stiftung Warentest positiv getestet wurden, als dies tatsächlich der Fall war, liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung der Kunden dar. Der Lebensmittelmarkt kann sich in diesem Fall auch nicht mit Erfolg auf die Grundsätze der eingeschränkten Haftung der Presse für wettbewerbswidrige Werbeanzeigen Dritter berufen, wenn die fragliche Zeitschrift keinen nennenswerten meinungsbildenden Bezug hat, sondern neben einigen unterhaltenden Beiträgen, wie Horoskopen, Rätseln oder Prominentenporträts, nahezu ausschließlich Werbung enthält.
Urteil des BGH vom 05.02.2015
Aktenzeichen: I ZR 136/13
WRP 2015, 1098
GRUR 2015, 906