Das Landgericht Trier hat entschieden, dass Winzer verpflichtet sind, in der Werbung und auf dem Etikett im Wein enthaltene Sulfite anzugeben. Auf der Grundlage der für die Kennzeichnungspflicht maßgeblichen EU-Verordnung untersagte das Gericht im Wege der einstweiligen Verfügung einem Mosel-Winzer bei Ordnungsgeldandrohung, Weine online anzubieten, ohne auf enthaltene Sulfite hinzuweisen.
Beschluss des LG Trier vom 08.07.2015
Aktenzeichen: 7 HK O 41/15
jurisPR-WettbR 9/2015 Anm. 5