Stürzt ein Angestellter bei einer Essenspause in einem ausschließlich für Betriebsangehörige zur Verfügung gestellten Pausenraum (Mitarbeitercasino), handelt es sich nach Meinung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg um einen Arbeitsunfall, für dessen Folgen die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen muss.
Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16.06.2015
Aktenzeichen: L 9 1534/14
Wirtschaftswoche Heft 37/2015, Seite 85