Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden, dass einem durch einen unverschuldeten Unfall Geschädigten, der durch schwerste Verletzungen seine Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit verloren hat und sechs Monate nach dem Unfall, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben, verstirbt, ein Schmerzensgeld zusteht. Zwar empfand er keine Schmerzen mehr. Das Gericht sah jedoch gerade in der Zerstörung der Persönlichkeit und der Vorenthaltung der Empfindungsfähigkeit einen ausgleichspflichtigen Schaden. Das Gericht sprach den Erben des Unfallopfers einen Betrag von 60.000 Euro zu.
Urteil des OLG Naumburg vom 26.03.2015
Aktenzeichen: 2 U 62/14
jurisPR-VerkR 20/2015 Anm. 2
RuS 2015, 469