Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen sogenannte Tariftreuegesetze der Länder (hier: Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) vorsehen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten einen bestimmten Mindestlohn zahlen. Es verstößt daher nicht gegen das Unionsrecht, wenn Bieter, die keine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben, von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Urteil des EuGH vom 17.11.2015
Aktenzeichen: C-115/14
ZIP 2015, 2335