Urhebern von Musikwerken kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Jena ein Unterlassungsanspruch gegenüber einer politischen Partei wegen indirekter Beeinträchtigung ihres Urheberpersönlichkeitsrechts zustehen, wenn ihre Werke auf Wahlkampfveranstaltungen genutzt werden.
Der konkrete Fall betraf ein Lied der Kölner Gruppe „Höhner“, die mit der Verwendung eines ihrer erfolgreichen Lieder als Untermalung bei einer NPD-Veranstaltung nicht einverstanden war. In einem ähnlichen Fall hatten Unionspolitiker nach einem Wahlerfolg auf offener Bühne den bekannten Hit „An Tagen wie diesen“ der Düsseldorfer Punkband „Die Toten Hosen“ angestimmt. Hier beließen es die Musiker bei einer deutlichen Distanzierung zu den singenden Politikern.
Urteil des OLG Jena vom 22.04.2015
Aktenzeichen: 2 U 738/14
ZUM-RD 2015, 670