Eltern können nicht verlangen, dass in der Schule ihres Kindes bestimmte Schulbücher verwendet werden. In dem konkreten Fall beanstandeten die Eltern eines 17-jährigen Schülers, dass im Geschichtsunterricht ein Schulbuch verwendet wurde, in dem die Landung der alliierten Truppen in Frankreich am 6. Juni 1944 – nach ihrer Auffassung unzutreffend – als „Invasion“ bezeichnet wurde. Die Verwendung des auch unter Historikern durchaus umstrittenen Begriffs führte nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht zu der von den Eltern behaupteten Verunglimpfung der alliierten Soldaten oder zu einer Verharmlosung der Angriffe der Wehrmacht. Im Sinne einer kriegerischen Operation der Einnahme oder Rückeroberung eines vom Gegner besetzten Gebietes werde – so die Begründung – gerade auch in den Ländern der beteiligten Alliierten der Begriff „Invasion“ für die Landung in der Normandie verwendet.
Urteil des VG Berlin vom 07.01.2016
Aktenzeichen: VG 3 K 84.15
Pressemitteilung des VG Berlin