Das Oberlandesgericht Nürnberg lehnte den Antrag eines Ehemannes auf Herabsetzung des seiner geschiedenen Ehefrau geschuldeten Unterhalts teilweise ab, da die Einkünfte der Frau aus Unterhalt und Rente ansonsten den gesetzlich festgeschriebenen Selbstbehalt von monatlich 1.000 Euro unterschritten hätten.
Hinweis: Ob diese Entscheidung nach der kürzlichen Unterhaltsreform, die den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund stellt, Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage steht noch aus.
Urteil des OLG Nürnberg vom 20.02.2008
Aktenzeichen: 7 UF 1371/07
NJW-Spezial 2008, 260