Steuerpflichtige können gegen eine Gebühr eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen, um die steuerlichen Folgen einer Entscheidung vorab zu prüfen. An diese Auskunft ist die Finanzbehörde auch dann gebunden, wenn sie bei einem späteren Steuerbescheid anders entscheidet, weil die erteilte Auskunft fehlerhaft war.
Urteil des BFH vom 12.08.2015
Aktenzeichen: I R 45/14
DB 2016, 212
DStRE 2016, 113